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Allgemeine Geschäftsbedingungen.



 

1) Allgemeine Bedingungen

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn das ausdrücklich vereinbart worden ist. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und Reparaturen der Lieferungen und Leistungen, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.


2) Verbindlichkeit von Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

Unsere Angebote und Angebotsunterlagen sind, wenn nichts anderes vereinbart wird, stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.


3) Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.


4) Leistung, Verzug, Unmöglichkeit

Die Vereinbarung von Leistungen bedarf grundsätzlich der Schriftform. Leistungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, bei Betriebsstörung, Streik.

Die CleanTec Facility Management GmbH hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.

Im Falle des Verzugs unserer Leistung kann der Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung wandeln oder mindern.

Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit der CleanTec Facility Management GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den üblichen Schaden begrenzt.

Bei von der CleanTec Facility Management GmbH zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Schadensersatzansprüche entstehen nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Bei Versendung von Waren geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung, mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.

Alle Lieferungen erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen.

Zugriffe Dritter auf diese Ware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.


5) Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen sind sofort ab Rechnungsdatum Nettokasse bei der Zahlstelle der CleanTec Facility Management GmbH zu bezahlen.

Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist die CleanTec Facility Management GmbH unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen mindestens aber in Höhe von 3% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die CleanTec Facility Management GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorherigen Vereinbarungen.



6) Abnahme

Eine Abnahme der Lieferung und Leistung ist umgehend vorzunehmen. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung innerhalb einer angemessenen Frist von 7 Tagen nach Fertigstellung in Verzug, so werden die daraus resultierenden Rechnungen auch ohne Leistungsnachweis fällig.

Beanstandungen sind bei Abnahme auf den Abnahmescheinen fest zuhalten. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist der CleanTec Facility Management GmbH die Möglichkeit zu geben, diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kauf zulässig. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forde rungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Ver tragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen werden ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit in Fällen der groben Fahrlässigkeit des Lie ferers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird.

Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Auftraggeber entspre­chend.


7) Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung oder Leistung beim Kunden.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflicht nicht, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Annahmeverzug. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.


8) Sonstige Schadensersatzansprüche

Die CleanTec Facility Management GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das dreifache des jeweiligen Abrechnungswertes, höchstens jedoch 500000 € begrenzt. Schadensersatzansprüche gegen die CleanTec Facility Management GmbH verjähren in 12 Monaten.

Die persönliche Haftung von Mitarbeitern der CleanTec Facility Management GmbH , die als Erfüllungsgehilfen der CleanTec Facility Management GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.


9) Abschließende Bestimmungen

Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung der CleanTec Facility Management GmbH nicht übertragbar.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksam keit der übrigen nicht.

Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind. Diese Einverständniserklärung kann der Kunde jederzeit widerrufen.

Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist für Vollkaufleute der Gerichtsstand Stuttgart.

Die Rechtsbeziehungen zwischen der CleanTec Facility Management GmbH und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart.


Januar 2008

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