1) Allgemeine Bedingungen
Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur
anerkannt, wenn das ausdrücklich vereinbart
worden ist. Diese Bedingungen gelten auch für
Folgegeschäfte und Reparaturen der
Lieferungen und Leistungen, auch wenn nicht
nochmals darauf hingewiesen wird.
2) Verbindlichkeit von Angebot,
Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
Unsere Angebote und Angebotsunterlagen sind, wenn
nichts anderes vereinbart wird, stets
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande,
wenn eine schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde. Verbesserungen oder Änderungen der
Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden
unter Berücksichtigung unserer Interessen
zumutbar sind.
3) Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, zuzüglich der jeweils
geltenden Mehrwertsteuer.
4) Leistung, Verzug, Unmöglichkeit
Die Vereinbarung von Leistungen bedarf
grundsätzlich der Schriftform.
Leistungsverzug tritt nicht ein im Falle
höherer Gewalt, bei Aufruhr, bei
Betriebsstörung, Streik.
Die CleanTec Facility Management GmbH hat die
erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.
Im Falle des Verzugs unserer Leistung kann der
Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener
Nachfrist und Ablehnungsandrohung wandeln oder
mindern.
Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen,
soweit der CleanTec Facility Management GmbH
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
Für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist
die Haftung auf den üblichen Schaden
begrenzt.
Bei von der CleanTec Facility Management GmbH zu
vertretender Unmöglichkeit der Leistung kann
der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche entstehen nur im Fall
von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Versendung von Waren geht die Gefahr der
Bezahlung und der Leistung, mit Auslieferung der
Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder
an eine sonstige zur Ausführung der
Versendung bestimmte Person, auf den Kunden
über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier
Lieferung.
Alle Lieferungen erfolgen unter erweitertem und
verlängertem Eigentumsvorbehalt bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises,
sowie zur Bezahlung aller vergangenen und
zukünftigen Lieferungen und Leistungen
innerhalb der Geschäftsverbindung,
einschließlich aller Nebenforderungen.
Zugriffe Dritter auf diese Ware oder auf die
abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns
unverzüglich mitzuteilen.
5) Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen sind sofort ab
Rechnungsdatum Nettokasse bei der Zahlstelle der
CleanTec Facility Management GmbH zu bezahlen.
Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung.
Teillieferungen oder Teilleistungen können
gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die CleanTec
Facility Management GmbH unbeschadet ihrer
sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt,
Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der
Zahlung in Höhe der uns berechneten
Bankzinsen mindestens aber in Höhe von 3%
über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen
sind sofort fällig.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug,
kann die CleanTec Facility Management GmbH nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht.
Verschlechtert sich die Vermögenslage des
Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der
Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen
sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung durch
Wechsel unterliegt vorherigen Vereinbarungen.
6) Abnahme
Eine Abnahme der Lieferung und Leistung ist
umgehend vorzunehmen. Kommt der Auftraggeber mit
der Abnahme der Lieferung oder Leistung innerhalb
einer angemessenen Frist von 7 Tagen nach
Fertigstellung in Verzug, so werden die daraus
resultierenden Rechnungen auch ohne
Leistungsnachweis fällig.
Beanstandungen sind bei Abnahme auf den
Abnahmescheinen fest zuhalten. Im Falle einer
berechtigten Mängelrüge ist der CleanTec
Facility Management GmbH die Möglichkeit zu
geben, diesen Mangel innerhalb einer angemessenen
Frist zu beheben.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge
ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem
angemessenen und zumutbaren Verhältnis
zwischen Mangel und Kauf zulässig.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus
positiver Forde rungsverletzung, aus der
Verletzung von Pflichten bei den Ver
tragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen
werden ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen der groben
Fahrlässigkeit des Lie ferers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seiner
Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird.
Diese Haftungsbegrenzung gilt für den
Auftraggeber entsprechend.
7) Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6
Monate ab Lieferung oder Leistung beim Kunden.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder erfüllt
er seine Mitwirkungspflicht nicht, beginnt die
Gewährleistungsfrist mit dem Annahmeverzug.
Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder
Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht zur
Wandlung oder Minderung. Eine Haftung für
Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
8) Sonstige
Schadensersatzansprüche
Die CleanTec Facility Management GmbH haftet nicht
für mittelbare Schäden,
Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das
dreifache des jeweiligen Abrechnungswertes,
höchstens jedoch 500000 € begrenzt.
Schadensersatzansprüche gegen die CleanTec
Facility Management GmbH verjähren in 12
Monaten.
Die persönliche Haftung von Mitarbeitern der
CleanTec Facility Management GmbH , die als
Erfüllungsgehilfen der CleanTec Facility
Management GmbH tätig
geworden sind, ist
ausgeschlossen.
9) Abschließende Bestimmungen
Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne
Zustimmung der CleanTec Facility Management GmbH
nicht übertragbar.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren
die Wirksam keit der übrigen nicht.
Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu
ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst
nahe kommen.
Fällt ein Kunde unter den persönlichen
Schutzbereich des Datenschutzgesetzes,
erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner
Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck
des Vertrages erforderlich sind. Diese
Einverständniserklärung kann der Kunde
jederzeit widerrufen.
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die
Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist
für Vollkaufleute der Gerichtsstand
Stuttgart.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der CleanTec
Facility Management GmbH und dem Käufer
unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer
nationaler Rechte allein dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
Stuttgart.
Januar 2008
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